Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 11. Oktober 2007 von Michael Alexander Speiser gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. September 2007 in der Rechtssache F-146/06, Speiser/Parlament

(Rechtssache T-390/07 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Michael Alexander Spenser (Ixelles, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Theumer)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament

Anträge des Rechtsmittelführers

Den Beschluss des Gerichts in seinen Ziffern 1 und 2 vollständig aufzuheben;

den Beschluss des Gerichts in seiner Ziffer 3 nur insoweit aufzuheben, als er der anderen Partei nicht die vollen Kosten auferlegt.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. September 2007 in der Rechtssache F-146/06, Speiser/Parlament, mit dem die Klage des Rechtsmittelführers als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde.

Der Rechtsmittelführer macht zur Begründung seines Rechtsmittels an erster Stelle geltend, dass die von beiden Parteien vorgelegten, entscheidungsrelevanten Beweismittel teilweise nicht, widersprüchlich und/oder rechtlich unzureichend gewürdigt worden seien. Darüber hinaus wird gerügt, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst den Grundsatz von Treu und Glauben sowie den Grundsatz von rechtstreuem Verwaltungshandeln nicht auf seine ganze Entscheidung angewendet habe. Zuletzt trägt der Rechtsmittelführer vor, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst mit dem angefochtenen Beschluss von seiner Rechtsprechung im Urteil vom 28. Juni 2006 in der Rechtssache F-101/05, Grünheid/Kommission, abweiche.

____________