Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. Oktober 2012 –
Vanhecke/Parlament
(Rechtssache T‑14/09)
„Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Aufhebung der Immunität – Nichtigkeitsklage – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, die Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments aufzuheben – Durch Einstellung beendetes nationales Strafverfahren – Nationale Gerichtsentscheidung, die nach Erhebung der Nichtigkeitsklage rechtskräftig geworden ist – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung (Art. 230 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 113) (vgl. Randnrn. 23‑29)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 18. November 2008, die parlamentarische Immunität des Klägers aufzuheben |
Tenor
1. | | Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. | | Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |