Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. September 2008 – Rath/HABM – Grandel (Epican Forte)
(Rechtssache T-373/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Epican Forte – Ältere Gemeinschaftswortmarke EPIGRAN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32-33, 65-66)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Oktober 2006 (Sache R 1069/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Dr. Grandel GmbH und Matthias Rath |
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: | Matthias Rath |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: | Wortmarke Epican Forte für Waren der Klassen 5, 30, und 32 (Anmeldung Nr. 2525251) |
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: | Dr. Grandel GmbH |
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: | Wortmarke EPIGRAN, ursprünglich eingetragen für Waren der Klasse 1, 3 und 5, nun noch für Waren der Klasse 3 (Gemeinschaftsmarke Nr. 560292), wobei sich der Widerspruch lediglich gegen die Eintragung in der Klasse 5 richtete |
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: | Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen. |
Entscheidung der Beschwerdekammer: | Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung |
Tenor
1. | | Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. |
2. | | Matthias Rath trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Dr. Grandel GmbH. |