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Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1Klage des Herrn Angelo Wille gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 16. Dezember 2003

(Rechtssache T-412/03)

Verfahrenssprache: Deutsch

Herr Angelo Wille, Brüssel, hat am 16. Dezember 2003 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt D. Rogalla.

Der Kläger beantragt,

-     die Bescheide des Beklagten vom 24.2.2003, vom 28.4.2003, vom 20.5.2003 und vom 17.9.2003 für nichtig zu erklären;

-     den Beklagten zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidungen des Parlaments, mit welchen die Zulassung des Klägers zum Auswahlverfahren EUR/A/167/02 abgelehnt wurde. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass der Kläger nicht über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der geforderten Ausbildung als Volljurist verfüge.

Der Kläger macht geltend, dass die Ablehnung rechtswidrig sei, da der Kläger sich frist- und formgerecht beworben habe und auch im übrigen alle allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erfülle. Er habe eine Ausbildung als Volljurist sowie die erforderliche Berufserfahrung. Die Rechtswidrigkeit der Ablehnungsentscheidungen beruhe auf einer fehlerhaften Auslegung der Ausschreibungsbedingungen durch den Beklagten. Die Gleichsetzung von Hochschulabschluss und Zweitem Juristischen Staatsexamen widerspreche dem Wortlaut der Ausschreibung und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 12 EG. An deutsche Juristen dürfen keine höheren Anforderungen gestellt werden als an Absolventen aus den anderen Mitgliedstaaten.

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