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Klage, eingereicht am 11. August 2021 – Vanhoudt/EIB

(Rechtssache T-490/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Patrick Vanhoudt (Gonderingen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

und infolgedessen

die Entscheidung vom 16. Dezember 2020 aufzuheben, soweit mit ihr die Bewerbung des Klägers um die Stelle des Leiters des Büros des Vizepräsidenten der EIB abgelehnt wurde, und die Entscheidung, [vertraulich]1 auf die betreffende Stelle zu ernennen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die dem Kläger am 18. Mai 2021 mitgeteilte Entscheidung vom 17. Mai 2021 aufzuheben, mit der seine Anträge auf verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe vom 18. Dezember 2020 und vom 17. März 2021 zurückgewiesen wurden;

die EIB zum Ersatz immateriellen Schadens des Klägers zu verurteilen, der ihm entstanden sein soll und der ex aequo et bono auf 4 000 Euro beziffert wird;

der EIB die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Verfahrensfehler und Verstoß gegen die Leitlinien für die interne Mobilität und für Beförderungen: U. a. sei der Kläger nie über die Auswahlkriterien oder die Zusammensetzung des Auswahlausschusses informiert worden.

Verstoß gegen die Stellenausschreibung und offenkundige Beurteilungsfehler: Der am Ende des Auswahlverfahrens ausgewählte Bewerber habe die festgelegten Kriterien offensichtlich nicht erfüllt.

Verstoß gegen die Begründungspflicht.

Die Leitlinien und die Stellenausschreibung seien in ihrer Gesamtheit oder für sich genommen rechtswidrig, da sie gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Transparenz und der guten Verwaltung verstießen.

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1 Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.