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Rechtsmittel, eingelegt am 8. Dezember 2021 von Marián Kočner gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. September 2021 in der Rechtssache T-528/20, Kočner/Europol

(Rechtssache C-755/21 P)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Marián Kočner (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Mandzák und M. Para)

Andere Parteien des Verfahrens: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, Königreich Spanien

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben;

die Sache zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurückzuverweisen;

dem Gericht aufzugeben, über die Kosten zu entscheiden.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer macht zwei schadensbegründende Ereignisse geltend. Das Rechtsmittel enthält insgesamt sechs Rechtsmittelgründe. Das Gericht habe die Rechtssache rechtsfehlerhaft gewürdigt und das materielle Recht insbesondere hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung der Beklagten und des Mitgliedstaats für den Schaden falsch angewandt, es habe das nationale Recht falsch ausgelegt, unzutreffend das Fehlen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten der Beklagten und dem schädigenden Ereignis festgestellt, das angefochtene Urteil unzureichend begründet und die Beweise verfälscht.

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