Klage, eingereicht am 9. Oktober 2012 - Drex Technologies/Rat
(Rechtssache T-446/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
demgemäß
den Durchführungsbeschluss 2012/424/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und dessen Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;
die Verordnung (EU) Nr. 673/2012 des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und deren Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen;
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
____________1 - ABl. 2011, C 290, S. 13.