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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Gustaaf Van Dyck gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 12. April 2002

    (Rechtssache T-112/02)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

Gustaaf Van Dyck, wohnhaft in Wuustwezel (Belgien), hat am 12. April 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Matthias E. Storme und Ann Gobien.

Der Kläger beantragt,

1.die stillschweigenden Entscheidung aufzuheben, mit der die Anstellungsbehörde seinen Antrag vom 12. Februar 2001 auf eine Entscheidung über die Anwendung von Artikel 31 Absatz 2 des Statuts im Hinblick auf seine Berufserfahrung und seine Ausbildung abgelehnt hat, und, soweit erforderlich, die in französischer Sprache verfasste Entscheidung vom 15. Januar 2002 über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 10. September 2001 sowie die am 18. Februar 2002 erstellte niederländische Übersetzung dieser Entscheidung aufzuheben;

2.die Kommission zu verurteilen, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um dem Urteil nachzukommen;

3.der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf eine Verletzung der Artikel 31 Absatz 2 und 90 des Statuts. Bislang sei noch keine Sachentscheidung über seinen Antrag auf Anwendung von Artikel 31 Absatz 2 des Statuts getroffen worden. Der Kläger rügt außerdem Verstöße gegen die Sorgfaltungs- und die Begründungspflicht sowie den Grundsatz einer guten Verwaltung.

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