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Klage, eingereicht am 2. Januar 2009 - Italien / Kommission

(Rechtssache T-3/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die ihr am 22. Oktober 2008 mit dem Schreiben SG-Greffe (2008) D/206436 vom selben Tag bekanntgegebene Entscheidung C(2008)6015 fin. der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/2008 (ex N 62/2008), die Italien in Form einer Änderung der Beihilferegelung N 59/2004 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau durchzuführen beabsichtigt, für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

In der vorliegenden Rechtssache wird dieselbe Entscheidung angefochten wie in der Rechtssache T-584/08, Cantiere Navale De Poli/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der vorstehend genannten Rechtssache.

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