Klage, eingereicht am 4. März 2024 – Xilin Gol League Xiyang Mutton Industry/EUIPO – Baidu Europe (baidu)
(Rechtssache T-140/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Xilin Gol League Xiyang Mutton Industry Co. Ltd (Innere Mongolei, China) (vertreten durch Rechtsanwälte I. Valdelomar Serrano, J. Rodríguez-Fuensalida y Carnicero und P. Ramells Higueras sowie Rechtsanwältinnen A. Figuerola Moure und P. Muñoz Moreno)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Baidu Europe BV (Swalmen, Niederlande)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke baidu – Unionsmarke Nr. 5 398 847
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. Januar 2024 in den verbundenen Sachen R 373/2023-5 und R 391/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
der vorliegenden Aufhebungsklage gegen die angefochtene Entscheidung stattzugeben;
die fehlerhafte Anwendung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in der angefochtenen Entscheidung zu prüfen;
die streitige Marke für alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 für verfallen zu erklären;
dem EUIPO die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten für die Vertretung der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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