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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Carlos Leite Mateus gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 5. Januar 2004

(Rechtssache T-10/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Carlos Leite Mateus, wohnhaft in Zaventem (Belgien), hat am 5. Januar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt, ... beantragt,

die endgültige Entscheidung vom 20. Dezember 2002, mit der seine Einstufung bei der Einstellung in die Besoldungsgruppe B 3 mit Wirkung vom 1. März 1988 festgesetzt wurde, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, der bei seinem Dienstantritt bei der Kommission im März 1988 in die Besoldungsgruppe B, Dienstaltersstufe 3, eingestuft wurde, wendet sich gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde, ihn nicht nach infolge des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-389/98 P, Gevaert, vorgenommener Überprüfung seiner Situation neu einzustufen.

Zur Begründung seiner Forderungen macht der Kläger geltend, dass die Kommission bei der Überprüfung seiner Angelegenheit der Ansicht gewesen sei, dass seine Berufserfahrung erst ab Mai 1970, als er angeblich sein Diplom für den Zugang zur Laufbahngruppe B erlangt habe, angerechnet werden könne. Er habe sein Diplôme d'enseignement secondaire aber im Juli 1964 erlangt. Da die angefochtene Entscheidung einen offensichtlichen Beurteilungsfehler aufweise, sei sie rechtswidrig.

Der Kläger macht außerdem einen Verstoß gegen Artikel 5 des Statuts geltend.

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