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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 14. Juli 2005

in der Rechtssache T-371/03: Vincenzo Le Voci gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Internes Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung - Verstoß gegen die Ausschreibung des Auswahlverfahrens - Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Prüfung, die sich auf die Ergebnisse auswirken können - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)

(Verfahrenssprache: Englisch)

In der Rechtssache T-371/03, Vincenzo Le Voci, Beamter des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van der Wal und E. Oude Elferink, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: M. Sims und F. Anton) wegen Ungültigerklärung des internen Auswahlverfahrens Rat/A/270 oder, hilfsweise, der Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zur mündlichen Prüfung dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richterin V. Tilli und des Richters O. Czúcz - Kanzler: C. Kristensen, Verwaltungsrätin - am 14. Juli 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 21 vom 24.1.2004.