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Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2012 - Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat

(Rechtssache T-172/09)

(Dumping - Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China - Unterstützung der Beschwerde durch den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft - Definition der betroffenen Ware - Schädigung - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Im Wesentlichen auf Marktwerten beruhende Kosten der wichtigsten Inputs - Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 384/96 [jetzt Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Gem-Year Industrial Co. Ltd (Zhejiang, China) und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang) Co. Ltd (Zhejiang) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte K. Adamantopoulos und Y. Melin, dann Rechtsanwälte Y. Melin, V. Akritidis und F. Crespo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J.-P. Hix im Beistand der Rechtsanwälte G. Berrisch und G. Wolf, dann J.-P. Hix und B. Driessen im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und C. Clyne) und European Industrial Fasteners Institute AISBL (EIFI) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J. Bourgeois, Y. van Gerven und E. Wäktare, dann Rechtsanwalt J. Bourgeois)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 29, S. 1)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gem-Year Industrial Co. Ltd und die Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang) Co. Ltd tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union und der European Industrial Fasteners Institute AISBL.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 153 vom 4.7.2009.