Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Citicorp gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 5. August 2004

(Rechtssache T-325/04)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die Citicorp, New York (Vereinigte Staaten von Amerika), hat am 5. August 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte V. von Bomhard, A. Renck, C. Schulte und A. Pohlmann.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Link Interchange Network Ltd.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Mai 2004 in der Sache R 789/2002-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Citicorp.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "Worldlink" (Anmeldung Nr. 111880).
Waren und Dienstleistungen:Klassen 9, 16 und 36.
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Link Interchange Network Ltd.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Wortbildmarke "LINK" für Dienstleistungen in Klasse 36 (Bankdienste für Bargeldauszahlungen, Überweisungen und Zahlungen, Finanzinformationsdienste).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung für die Dienstleistungen "Finanzwesen, Geldgeschäfte" in Klasse 36.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen die Artikel 73 und 74 der Verordnung Nr. 40/941 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).