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Rechtsmittel, eingelegt am 17. Juli 2013 von Geoffroy Alsteens gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 8. Mai 2013 in der Rechtssache F-87/12, Alsteens/Kommission

(Rechtssache T-373/13 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Geoffroy Alsteens (Marcinelle, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, D. Abreu Caldas und J.-N. Louis)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013 in der Rechtssache F-87/12, Alsteens/Europäische Kommission aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer einen einzigen auf einen Rechtsirrtum gestützten Rechtsmittelgrund geltend, da das GöD davon ausgegangen sei, dass der Kläger durch eine Aufhebung der Begrenzung der Dauer der Verlängerung seines Vertrags eines Bediensteten auf Zeit rückwirkend unter die Regelung über unbefristete Verträge falle. Der Kläger ist der Ansicht, dass dies nicht der Fall sei, und macht geltend, dass das GöD gegen das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz verstoßen habe, indem es davon ausgegangen sei, dass sein Begehren auf teilweise Aufhebung der Entscheidung, seinen Vertrag zu verlängern, d. h., auf Aufhebung des Teil der Entscheidung, mit der die Dauer der Verlängerung begrenzt worden sei, nicht zulässig sei.