Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Wiesbaden (Deutschland), eingereicht am 31. Oktober 2023 – VB gegen RSD Reise Service Deutschland GmbH
(Rechtssache C-648/23, RSD Reise Service Deutschland)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: VB
Beklagte: RSD Reise Service Deutschland GmbH
Vorlagefrage
Ist Art. 18 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1215/20121 dahin gehend auszulegen, dass die Vorschrift neben der Regelung der internationalen Zuständigkeit auch eine durch das entscheidende Gericht zu beachtende Regelung über die örtliche Zuständigkeit der nationalen Gerichte in Reisevertragssachen trifft, wenn sowohl der/die Verbraucher*in als Reisende*r als auch die Vertragspartner*innen als Reiseveranstalter*innen ihren Sitz im gleichen Mitgliedsstaat haben, das Reiseziel aber nicht in diesem Mitgliedsstaat, sondern im Ausland liegt mit der Folge, dass der/die Verbraucher*in vertragliche Ansprüche gegen den/die Reiseveranstalter*in in Ergänzung nationaler Vorschriften an seinem/ihrem Wohnsitzgericht einklagen kann?
____________
1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung) (ABl. 2012, L 351, S. 1).