Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. September 2021 –
Residencial Palladium/EUIPO – Palladium Gestion (PALLADIUM HOTEL GARDEN BEACH)
(Rechtssache T-566/20)
„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke PALLADIUM HOTEL GARDEN BEACH – Älterer nationaler Handelsname GRAND HOTEL PALLADIUM – Relatives Eintragungshindernis – Benutzung im geschäftlichen Verkehr eines Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung – Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 4 und Art. 60 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)
1. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts – Beurteilung nach Kriterien, die das nationale Recht festlegt, dem das geltend gemachte Zeichen unterliegt
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 22)
2. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Örtliche Bedeutung des Kennzeichenrechts – Beweismittel
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 23-25)
3. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Kennzeichenrechts im geschäftlichen Verkehr – Begriff
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4, Art. 15 Abs. 1, Art. 42 Abs. 2, Art. 51, Abs. 1 Buchst. a und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 34, 35)
4. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Bildmarke PALLADIUM HOTEL GARDEN BEACH und Handelsname GRAND HOTEL PALLADIUM
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 43, 56, 57)
5. Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Zuständigkeit des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern – Überprüfung tatsächlicher Umstände im Licht von Beweisen, die nicht bereits den Dienststellen des Amts vorgelegt wurden – Ausschluss
(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 188; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 und 95)
(vgl. Rn. 47)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. Juni 2020 (Sache R 1542/2019‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Residencial Palladium und der Fiesta Hotels & Resorts, SL
Tenor
1. | | Der Eintritt der Palladium Gestión, SL als Streithelferin anstelle der Fiesta Hotels & Resorts, SL wird zugelassen. |
2. | | Die Klage wird abgewiesen. |
3. | | Die Residencial Palladium, SL trägt die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und von Palladium Gestión. |