Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2013 – Exakt Advanced Technologies/HABM – Exakt Precision Tools (EXAKT)
(Rechtssache T-37/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Exakt Advanced Technologies GmbH (Norderstedt, Deutschland) (Bevollmächtigter: Rechtsanwalt A. von Bismarck)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: G. Schneider)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Exakt Precision Tools Ltd (Aberdeen, Vereinigtes Königreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Oktober 2012 (Sache R 1764/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Exakt Advanced Technologies GmbH und der Exakt Tools Ltd
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.
____________1 ABl. C 86 vom 23.3.2013.