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Klage, eingereicht am 25. März 2024 – Rat Pack Filmproduktion/EUIPO – RatPac Entertainment (RATPAC)

(Rechtssache T-163/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Rat Pack Filmproduktion GmbH (München, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwältin S. Schmidt und Rechtsanwalt P. Baronikians)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: RatPac Entertainment LLC (Burbank, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke RATPAC mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 336 518 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Januar 2024 in der Sache R 877/2023-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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