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Klage, eingereicht am 4. April 2024 – DR und DS/EIOPA

(Rechtssache T-182/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: DR und DS (vertreten durch Rechtsanwältin N. Flandin)

Beklagte: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Anträge

Die Kläger beantragen,

die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

die vorliegende Klage für begründet zu erklären, soweit

die Beklagte einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen Rechtsnormen begangen hat, die dem Einzelnen Rechte verleihen, insbesondere gegen die Art. 8 und 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie gegen die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates1 ;

den Klägern ein immaterieller Schaden entstanden ist;

der den Klägern entstandene immaterielle Schaden eine unmittelbare Folge der oben genannten Rechtsverstöße darstellt;

infolgedessen:

den Ersatz des den Klägern entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird damit begründet, dass in der vorliegenden Rechtssache die Voraussetzungen von Art. 340 AEUV für eine Haftung der Beklagten erfüllt seien.

Zur ersten Voraussetzung – rechtswidriges Verhalten der Beklagten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kläger:

Verstoß gegen Art. 8 der Charta und gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. a, Art. 14 und Art. 15 Abs. 1 Buchst. c sowie d der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates – Verstoß gegen den Grundsatz, personenbezogene Daten rechtmäßig, gerecht und transparent zu verarbeiten;

Verstoß gegen Art. 8 der Charta und gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates – Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung;

Verstoß gegen Art. 8 der Charta und gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. f sowie Art. 33 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates – Verstoß gegen den Grundsatz der Sicherheit personenbezogener Daten;

Verstoß gegen Art. 8 der Charta und gegen Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie unzureichende Begründung durch die Beklagte;

Verstoß gegen Art. 41 der Charta – Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.

Zur zweiten Voraussetzung – Schaden: Die Kläger hätten einen immateriellen Schaden erlitten.

Zur dritten Voraussetzung – Kausalzusammenhang: Der immaterielle Schaden ergebe sich unmittelbar aus der rechtswidrigen Verarbeitung der Daten der Kläger durch die Beklagte.

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1 Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. 2018, L 295, S. 39).