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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Brian M. Ross gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 23. April 2004

(Rechtssache T-147/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Brian M. Ross, wohnhaft in Morpeth (Vereinigtes Königreich), hat am 23. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Eric Boigelot.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 31. März 2003 aufzuheben, mit der die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Beurteilungszeitraum 2001/2002 endgültig festgestellt wurde;

die genannte Beurteilung aufzuheben;

die stillschweigende zurückweisende Entscheidung über seine am 24. September 2002 eingereichte Beschwerde (R/562/03), mit der er die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung beantragte, aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, ihm Schadensersatz für immaterielle Schäden zu zahlen, die vorbehaltlich einer Anpassung nach oben oder unten im Verlauf des Prozesses auf 10 000 Euro geschätzt werden;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf einen Verstoß gegen Artikel 25 Absatz 2 und gegen die Artikel 26 und 43 des Statuts sowie gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43, die am 26. April 2002 von der Kommission erlassen wurden. Er macht außerdem einen Ermessensmissbrauch, eine Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze wie die Wahrung der Verteidigungsrechte, des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung und des Grundsatzes der Gleichbehandlung sowie einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend.

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