Amtsblattmitteilung
Klage der Succession Picasso gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 13. Juni 2002
(Rechtssache T-185/02)
(Verfahrenssprache: Englisch)
Die Succession Picasso hat am 13. Juni 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Charles Gielen.
Weitere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer war die Daimler Chrysler AG (Intellectual Property Management).
Die Klägerin beantragt,
(die Entscheidungen der Dritten Beschwerdekammer vom 18. März 2002 und der Widerspruchsabteilung vom 11. Januar 2001 aufzuheben;
(dem Widerspruch der Klägerin gegen die Anmeldung der Marke PICARO stattzugeben und die Anmeldung der Marke insgesamt zurückzuweisen und/oder weitere für geeignet erachtete Anordnungen zu treffen;
(der Daimler Chrysler AG die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Daimler Chrysler AG
Angemeldete Marke:Wortmarke PICARO ( Anmeldenummer 927764 für Waren in Klasse 12 (Kraftfahrzeuge und deren Teile)
Inhaber der Widerspruchsmarke
oder des Widerspruchszeichens:Succession Picasso
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Wortmarke PICASSO (unter der Nummer 614867 eingetragene Gemeinschaftsmarke)
Entscheidung der
Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94: Verwechslungsgefahr bestehe aufgrund der unbestritteten Identität oder zumindest Ähnlichkeit der Waren, der optischen und phonetischen Ähnlichkeit der Marken und der Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke
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