Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 3. Juli 2013 – GRE/HABM – Villiger Söhne (LIBERTE american blend auf blauem Grund)
(Rechtssache T‑205/12)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke LIBERTE american blend – Ältere Gemeinschaftsbildmarke La LIBERTAD – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 19-21, 53)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken LIBERTE american blend und La LIBERTAD (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 23, 31, 40, 45, 52, 55)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Eigenart als einander ergänzende Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)( vgl. Randnr. 24)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 32, 33)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnr. 59)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2012 (Sache R 387/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Villiger Söhne GmbH und der GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH trägt die Kosten. |