Language of document : ECLI:EU:T:2013:341





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 3. Juli 2013 – GRE/HABM – Villiger Söhne (LIBERTE american blend auf blauem Grund)

(Rechtssache T‑205/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke LIBERTE american blend – Ältere Gemeinschaftsbildmarke La LIBERTAD – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 19-21, 53)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken LIBERTE american blend und La LIBERTAD (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 23, 31, 40, 45, 52, 55)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Eigenart als einander ergänzende Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)( vgl. Randnr. 24)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnrn. 32, 33)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)(vgl. Randnr. 59)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2012 (Sache R 387/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Villiger Söhne GmbH und der GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH trägt die Kosten.