Language of document :

Klage, eingereicht am 3. Mai 2024 – TelForceOne/EUIPO – 4Kraft (Räder für Fahrzeuge [ausgenommen Schienenfahrzeuge])

(Rechtssache T-230/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: TelForceOne S.A. (Wrocław [Breslau], Polen) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Mielniczuk-Skibicka)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: 4Kraft sp. z o.o. (Poznań [Posen], Polen)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Räder für Fahrzeuge (ausgenommen Schienenfahrzeuge) – Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 6 039 046-0002

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2024 in der Sache R 677/2023-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

im Fall des Streitbeitritts der Streithelferin die Kosten einschließlich der vor dem EUIPO angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates,

Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

____________