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Beschluss des Gerichts vom 29. März 2012 - Asociación Española de Banca/Kommission

(Rechtssache T-236/10)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfereglung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und nicht die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird - Verband - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Asociación Española de Banca (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, M. Muñioz de Juan und R. Calvo Salinero)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Urraca Caviedes)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Art. 1 Abs. 1 und, hilfsweise, des Art. 4 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Asociación Española de Banca trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 195 vom 17.7.2010.