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Amtsblattmitteilung

 

    Klage des José Luis Zuazaga Meabe gegen das Harmonisierungsamt für den

    Binnenmarkt (HABM), eingereicht am 15. Januar 2003

(Rechtssache T-15/03)

(Verfahrenssprache: Spanisch)

José Luis Zuazaga Meabe, wohnhaft in Bilbao (Spanien), hat am 15. Januar 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt José Antonio Calderón Chavero.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. Oktober 2002 in der Sache R-918/2001 aufzuheben;

(dem im Verfahren B290157 erhobenen Widerspruch in vollem Umfang stattzugeben;

(seinem Vorbringen stattzugeben und anzuordnen, dass die entsprechende Widerspruchsabteilung des HABM die Eintragung der angemeldeten Marke ablehnt;

(dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S. A.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "BLUE" ( Anmeldung Nr. 1345974 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 38

Inhaber der Widerspruchsmarke

oder des Widerspruchszeichens:Kläger

Widerspruchsmarke oder

Widerspruchszeichen:Spanische Wortmarke "BILBAO BLUE" für Dienstleistungen der Klasse 36

Entscheidung der Widerspruchskammer:Teilzurückweisung der Anmeldung für bestimmte Dienstleistungen der Klasse 36 (Versicherungsdienstleistungen, Finanzwesen, Geldgeschäfte und Immobiliengeschäfte)

Entscheidung der Beschwerdekammer:Stattgabe der Beschwerde und Zurückweisung des Widerspruchs insgesamt

Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (Verwechslungsgefahr und Ähnlichkeit zwischen den streitgegenständlichen Marken)

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