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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 4. Dezember 2003

in der Rechtssache T-78/01, Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Programm "Kultur 2000" - Projekt "Una festa per Aristofane" - Aussetzung der Zahlung eines Teiles der bewilligten Gemeinschaftssubvention - Erledigung in der Hauptsache)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-78/01, Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile mit Sitz in Calatafimi (Italien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Waelbroeck und J. Waldron, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: D. Martin und H. Speyart), wegen Verurteilung der Kommission zur Zahlung der zweiten Rate und der Schlussrate der Subvention, die der Klägerin für das Projekt "Una festa per Aristofane" im Rahmen des durch die Entscheidung 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 (ABl. L 63, S. 1) aufgestellten Programms "Kultur 2000" bewilligt wurde, hilfsweise, Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben der Kommission vom 25. Januar 2001, mit der die Klägerin von der Aussetzung der Zahlung dieser Beträge unterrichtet wurde, enthaltenen Entscheidung, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie des Richters P. Mengozzi und der Richterin E. Martins Ribeiro - Kanzler: H. Jung - am 4. Dezember 2003 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage ist in der Hauptsache erledigt.

2.    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 200 vom 14.7.2001