Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2007 - Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission
(Rechtssache T-292/07 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Fehlende Klageerhebung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Antragsteller: Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Bechtel)
Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand
Aussetzung des Vollzugs der von der Kommission im Rahmen der Verträge JAI/DAP/2000/338-C, JAI/2001/DAP/161/C, JAI/2002/DAP/094-W und JAI/2003/DAP/080-W erstellten Lastschriftsanzeigen mit den Nrn. 3240905385, 3240905379, 3240905378 und 3240905393
Tenor
Der Antrag ist unzulässig.
Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.
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