Language of document :

Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2007 - Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission

(Rechtssache T-292/07 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Fehlende Klageerhebung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Antragsteller: Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Bechtel)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand

Aussetzung des Vollzugs der von der Kommission im Rahmen der Verträge JAI/DAP/2000/338-C, JAI/2001/DAP/161/C, JAI/2002/DAP/094-W und JAI/2003/DAP/080-W erstellten Lastschriftsanzeigen mit den Nrn. 3240905385, 3240905379, 3240905378 und 3240905393

Tenor

Der Antrag ist unzulässig.

Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.

____________