Klage, eingereicht am 29. Januar 2024 – Porczyńska/EUIPO – Gap (ITM) (gappol)
(Rechtssache T-44/24)
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Parteien
Klägerin: Marzena Porczyńska (Łódź [Lodz], Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Matyjek)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gap (ITM), Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „gappol“ – Unionsmarke Nr. 15 218 092
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Dezember 2023 in der Sache R 634/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der zweiten und der ersten Instanz insgesamt aufzuheben und das Verfahren zu beenden; oder, hilfsweise,
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die angefochtene Entscheidung der zweiten und der ersten Instanz aufgehoben wird, und den Antrag von GAP insgesamt zurückzuweisen; oder, weiter hilfsweise,
die angefochtene Entscheidung der zweiten und der ersten Instanz aufzuheben und die Sache an das EUIPO zur erneuten Entscheidung in der ersten Instanz zurückzuverweisen;
GAP unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in der Sache die Kosten einschließlich der Anwaltskosten zugunsten von Marzena Porczyńska aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
Verstoß gegen Art. 61 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 109 Abs. 1 und Art. 120 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 64 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und gegen Art. 19 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.
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