Klage, eingereicht am 22. Januar 2024 – OMV/EUIPO
(Kombination der Farben blau und grün)
(Rechtssache T-38/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: OMV AG (Wien, Österreich) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Schumacher und Rechtsanwältin B. Kapeller-Hirsch)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Farbmarke (Kombination der Farben blau und grün) mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 593 116
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. November 2023in der Sache R 798/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Fehlen einer angemessenen Begründung;
Verstoß gegen die allgemeinen Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung.
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