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Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2012 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-594/10 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Erstattung von Krankheitskosten - Beschwerende Maßnahme - Stillschweigende Ablehnung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2010, Marcuccio/Kommission (F-2/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem Antrag auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Der Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2010, Marcuccio/Kommission (F-2/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2. 2011.