Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Juli 2006 - E / Kommission
(Beamte - Rechtmäßigkeit interner Verfahren - Angeblich fehlerhaftes Verhalten von Beamten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens und eines Verfahrens zur Anerkennung einer Berufskrankheit - Schadensersatz - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Bestätigende Maßnahme)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: E (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und Y. Minatchy)
Beklagte: Kommission (Bevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Erstens Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 4. Oktober 2005, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, die auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Disziplinarverfahrens und eines Verfahrens zur Anerkennung der Berufskrankheit der Klägerin abzielte, und zweitens Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 74 vom 25.3.2006.