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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    3. Oktober 2002

in der Rechtssache T-6/02: Michael Gerhard Franz Platte gegen Kommission der

    Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Ernennung ( Einstufung in die Besoldungsgruppe ( Artikel 31 Absatz 2 des Statuts)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-6/02, Michael Gerhard Franz Platte, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Tielt-Winge (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte X. De Kesel und S. Peeters, gegen Kommission der Euroäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: V. Joris und C. Berardis-Kayser) wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 2001 über die endgültige Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe C 5, Dienstaltersstufe 3, hat das Gericht (Einzelrichter: J. D. Cooke) ( Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin ( am 3. Oktober 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 84 vom 6.4.2002.P/cn