Amtsblattmitteilung
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
3. Oktober 2002
in der Rechtssache T-6/02: Michael Gerhard Franz Platte gegen Kommission der
Europäischen Gemeinschaften1 (Beamte ( Ernennung ( Einstufung in die Besoldungsgruppe ( Artikel 31 Absatz 2 des Statuts)
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-6/02, Michael Gerhard Franz Platte, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Tielt-Winge (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte X. De Kesel und S. Peeters, gegen Kommission der Euroäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: V. Joris und C. Berardis-Kayser) wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 2001 über die endgültige Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe C 5, Dienstaltersstufe 3, hat das Gericht (Einzelrichter: J. D. Cooke) ( Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin ( am 3. Oktober 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
____________1 - (ABl. C 84 vom 6.4.2002.P/cn