Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. Juni 2007 - Tesoka / Eurofound
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen - Entlassung auf Antrag - Anfechtungs- und Schadensersatzklage - Fehlen einer beschwerenden Entscheidung - Offensichtliche Unzulässigkeit )
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sabrina Tesoka (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)
Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Callanan)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit der die Anträge der Klägerin auf Abfindung abgelehnt wurden, auf die sie nach der auf ihren Antrag hin erfolgten Entlassung gemäß der Verordnung Nr. 1111/2005 Anspruch erhebt, und Schadensersatz (vom Gericht erster Instanz verwiesene Rechtssache T-398/05)
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 10 vom 14.1.2006, S. 28.