Rechtsmittel, eingelegt am 15. September 2023 von Carles Puigdemont i Casamajó und Antoni Comín i Oliveres gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2023 in der Rechtssache T-115/20, Puigdemont i Casamajó und Comín i Oliveres/Parlament
(Rechtssache C-573/23 P)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Carles Puigdemont i Casamajó, Antoni Comín i Oliveres (vertreten durch P. Bekaert und S. Bekaert, Advocaten, sowie G. Boye, Abogado)
Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament, Königreich Spanien
Anträge
Die Rechtsmittelführer beantragen,
das angefochtene Urteil aufzuheben;
die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments für nichtig zu erklären, die sich aus seinem Schreiben vom 10. Dezember 2019 ergibt, das sie als Antwort auf ihren Antrag erhalten haben, das Parlament solle auf der Grundlage von Art. 9 seiner Geschäftsordnung ihre Immunität schützen, oder, hilfsweise,
die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;
dem Europäischen Parlament und dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen oder, hilfsweise,
die Kostenentscheidung vorzubehalten.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführer stützen ihr Rechtsmittel auf die folgenden drei Gründe:
1. Verstoß gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Licht von Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, gegen Art. 296 AEUV und gegen die Art. 36 und 53 der Satzung des Gerichtshofs.
2. Verstoß gegen Art. 263 AEUV und gegen Art. 47 der Charta in Verbindung mit Art. 39 Abs. 2 und Art. 41 der Charta und gegen die Art. 7 und 9 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
3. Verstoß gegen Art. 47 der Charta aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem Gericht.
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