Language of document : ECLI:EU:T:2021:736





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 27. Oktober 2021 –
Jiruš/EUIPO – Nile Clothing (Racing Syndicate)

(Rechtssache T-356/20)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke Racing Syndicate – Ältere internationale Wortmarke SYNDICATE – Vorlage von Beweismitteln erstmals vor der Beschwerdekammer – Art. 95 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde gegen eine Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des Amtes – Prüfung durch die Beschwerdekammer – Umfang – Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegte Beweise – Berücksichtigung – Ermessen der Beschwerdekammer – Grenzen

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 95 Abs. 2; Verordnung 2018/625 der Kommission, Art. 27 Abs. 4)

(vgl. Rn. 23-25)

2.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 33, 34, 76)

3.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 38, 47)

4.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 55, 56, 62)

5.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 61)

6.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Racing Syndicate und Wortmarke SYNDICATE

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 77-80)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. März 2020 (Sache R 1488/2019-5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Nile Clothing und Herrn Jiruš

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Václav Jiruš trägt die Kosten.