Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 – Ipatau/Rat
(Rechtssache T-694/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Vadzim Ipatau (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Beschluss 2013/534/GASP des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist;
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1054/2013 des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-693/13, Mikhalchanka/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.