Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

     URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

     vom 13. März 2003

in der Rechtssache T-125/01: José Martí Peix, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften(1)

(Fischerei ( Gemeinschaftszuschuss ( Kürzung des Zuschusses ( Verjährung ( Angemessene Frist ( Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    (Verfahrenssprache: Spanisch)

In der Rechtssache T-125/01, José Martí Peix, SA, mit Sitz in Huelva (Spanien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-R. García-Gallardo Gil-Fournier und D. Domínguez Pérez, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: zunächst L. Visaggio und J. Guerra Fernández, dann S. Pardo Quintillán und Guerra Fernández) wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. März 2001 über die Kürzung des Zuschusses, der der José Martí Peix SA durch die Entscheidung C(91) 2874 endg./11 der Kommission vom 16. Dezember 1991, geändert durch die Entscheidung C(93) 1131 endg./4 der Kommission vom 12. Mai 1993, für ein Vorhaben der Gründung einer gemischten Gesellschaft auf dem Fischereisektor bewilligt wurde, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts sowie der Richter J. Azizi und M. Jaeger ( Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin ( am 13. März 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

____________

1 - )ABl. C 245 vom 1.9.2001.