Klage, eingereicht am 14. Februar 2024 – Skechers USA/EUIPO (GO HANDS FREE)
(Rechtssache T-80/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Skechers USA, Inc. II (Manhattan Beach, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältinnen J. Bogatz, Y. Stone und J. Feigl)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke GO HANDS FREE – Anmeldung Nr. 18 761 967
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Dezember 2023 in der Sache R 1664/2023-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen den in Art. 20 in Verbindung mit Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Gleichheitsgrundsatz;
Verletzung des in Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechts auf eine gute Verwaltung.
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