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Klage, eingereicht am 7. März 2013 - Saferoad RRS/HABM (MEGARAIL)
(Rechtssache T-137/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Saferoad RRS GmbH (Weroth, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Czychowski)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Januar 2013 in der Sache R 2536/2011-4 sowie den Erstprüferbeschluss vom 23. November 2011 aufzuheben, soweit die Marke zurückgewiesen wurde;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MEGARAIL" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 19 und 37
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
- Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009
- Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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