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Klage, eingereicht am 2. März 2013 - Evonik Oil Additives/HABM - BRB International (VISCOTECH)

(Rechtssache T-138/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Evonik Oil Additives GmbH (Darmstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Albrecht)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: BRB International BV (Ittervoort, Niederlande)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Dezember 2012 in der Sache R 907/2012-5 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: BRB International BV

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VISCOTECH" für Waren der Klassen 1 und 4

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und internationale Wortmarken "VISCOPLEX" für Waren in den Klassen 1 und 4

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und der Widerspruch zurückgewiesen

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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