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Klage, eingereicht am 4. April 2024 – DP und DQ/EIOPA

(Rechtssache T-183/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: DP und DQ (vertreten durch Rechtsanwältin N. Flandin)

Beklagte: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

die vorliegende Klage für begründet zu erklären, insofern als:

die Beklagte hinreichend qualifizierte Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die Einzelnen Rechte verleihen, und insbesondere gegen Art. 339 AEUV sowie den in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz der guten Verwaltung begangen hat;

den Klägerinnen ein immaterieller Schaden entstanden ist;

der den Klägerinnen entstandene immaterielle Schaden unmittelbar aus den oben genannten Rechtsverstößen folgt;

folglich:

den Ersatz des den Klägerinnen entstandenen Schadens anzuordnen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung der Klage machen die Klägerinnen geltend, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen des Art. 340 AEUV für die Auslösung einer Haftung der Beklagten erfüllt seien.

Zur ersten Voraussetzung – rechtswidriges Verhalten der Beklagten durch die Verletzung vertraulicher Daten der Klägerinnen: Verstoß gegen Art. 339 AEUV und Art. 41 der Charta; fehlende Begründung, fehlende Unparteilichkeit der externen Prüferin, fehlende Sachkunde der externen Prüferin.

Zur zweiten Voraussetzung – Schaden: Den Klägerinnen sei ein immaterieller Schaden entstanden.

Zur dritten Voraussetzung – Kausalzusammenhang: Der immaterielle Schaden folge unmittelbar aus der rechtswidrigen Verarbeitung der Daten der Klägerinnen durch die Beklagte.

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