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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 16. Juni 2016 - Hanssen Beleggingen BV gegen Tanja Prast-Knipping

(Rechtssache C-341/16)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Hanssen Beleggingen BV

Beklagte: Tanja Prast-Knipping

Vorlagefrage

Umfasst der Begriff eines Rechtsstreits im Sinne des Art. 22 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 , der „die Eintragung oder die Gültigkeit von Marken (…) zum Gegenstand (hat)“, auch eine Klage gegen die in das Benelux-Markenregister eingetragene formelle Markeninhaberin einer Benelux-Marke gerichtet auf eine Erklärung gegenüber dem Benelux-Markenamt, dass die Beklagte hinsichtlich der betreffenden Marke Nichtberechtigte sei und auf die Eintragung als Markeninhaberin verzichte?

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1 ABl. 2001, L 12, S. 1.