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Urteil des Gerichts vom 8. November 2011 - Zhejiang Harmonic Hardware Products/Rat

(Rechtssache T-274/07)

(Dumping - Einfuhr von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - Preisverpflichtungsangebot - Vertrauliche Behandlung der Identität der Beschwerdeführer)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd (Quzhou, Zhejiang, China) (Prozessbevollmächtigte: R. MacLean, Solicitor, und Y. Melin, Rechtsanwalt)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und B. Driessen im Beistand von B. O'Connor, Solicitor, und E. McGovern, Barrister)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und K. Talabér-Ritz), Vale Mill (Rochdale) Ltd (Rochdale, Vereinigtes Königreich), Pirola SpA (Mapello, Italien) und Colombo New Scal SpA (Rovagnate, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Berrisch und G. Wolf)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23. April 2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine (ABl. L 109, S. 12), soweit damit ein Antidumpingzoll auf die Einfuhren von von der Klägerin hergestellten Bügelbrettern und -tischen eingeführt wird

Tenor

Die Art. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23. April 2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine werden für nichtig erklärt, soweit damit in Bezu auf die von der Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd hergestellten Bügelbretter und -tische ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt und der vorläufige Zoll endgültig vereinnahmt wird.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Zhejiang Harmonic Hardware Products.

Die Europäische Kommission, die Vale Mill (Rochdale) Ltd, die Pirola SpA und die Colombo New Scal SpA tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 22.9.2007.