Language of document : ECLI:EU:T:2017:473





Beschluss des Gerichts (Rechtsmittelkammer) vom 3. Juli 2017 –
De Nicola/EIB

(Rechtssache T-669/16 P)

„Rechtsmittel – Personal der EIB – Krankenversicherung – Ablehnung der Erstattung von Krankheitskosten – Lasertherapie – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage“

1.      Rechtsmittel – Rechtsschutzinteresse – Voraussetzung – Rechtsmittel, das geeignet ist, dem Rechtsmittelführer einen Vorteil zu verschaffen

(Satzung des Gerichtshofs, Anhang I, Art. 9)

(vgl. Rn. 13)

2.      Beamtenklage – Schadensersatzklage – Gegenstand – Antrag auf Ersatz des durch die Ablehnung der Erstattung von Behandlungskosten entstandenen Schadens – Aufhebung der Entscheidung der Verwaltung wegen eines Verfahrensfehlers – Kein Erlass einer neuen Entscheidung – Verfrühter Antrag

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 17)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2016, De Nicola/EIB (F‑82/15, EU:F:2016:166), wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Carlo De Nicola trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.