Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Fraas/HABM (Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, schwarz, beige, dunkelrot und hellrot)
(Rechtssache T-50/11)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, schwarz, beige, dunkelrot und hellrot darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann D. Walicka)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. November 2010 (Sache R 1316/2010-4) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das ein Karomuster in dunkelgrau, hellgrau, schwarz, beige, dunkelrot und hellrot darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die V. Fraas GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 89vom 19.3.2011.