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Klage, eingereicht am 11. Januar 2011 - Timab Industries und CFPR/Kommission

(Rechtssache T-14/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Timab Industries (Dinard, Frankreich) und Cie financière et de participations Roullier (CFPR) (Saint-Malo, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Lenoir)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den Beschluss für nichtig zu erklären;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen beantragen die Aufhebung des Beschlusses der Kommission vom 17. November 2010, mit dem der Zugang zu Dokumenten der Kommission in dem von der Kommission in der Sache COMP/38866 eröffneten Verfahren betreffend ein Kartell auf dem europäischen Markt der Futterphosphate implizit abgelehnt worden sei.

Die Klägerinnen machen zwei Klagegründe geltend:

erstens einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, soweit die Kommission nicht dem Antrag auf Zugang zu ihrem Beschluss oder ihren Beschlüssen entsprochen habe, in dem oder denen die Spanne der etwaigen Geldbußen für die Adressaten des Beschlusses C(2010) 5004 final festgelegt worden sei, der nach Abschluss eines Vergleichsverfahrens erlassen worden sei;

zweitens Rechtsfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler, soweit sich die Kommission während des Verfahrens der Prüfung des Antrags auf Zugang zu Dokumenten auf Art. 4 Abs. 2 erster und dritter Gedankenstrich und Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1049/20011 berufen habe, um die Verweigerung des Zugangs zu rechtfertigen. Die Klägerinnen machen geltend, dass die verlangten Dokumente

keine Stellungnahmen, sondern Beschlüsse seien, für die nicht bewiesen worden sei, dass ihre Mitteilung den Entscheidungsprozess ernstlich beeinträchtigen würde;

keine sensiblen Wirtschaftsdaten enthielten;

nicht im Zusammenhang mit Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten stünden.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43).