Beschluss des Gerichts vom 1. September 2021 – Be Smart/Kommission
(Rechtssache T-18/21)1
(Staatliche Beihilfen – Beschwerde – Untätigkeitsklage – Die Untätigkeit beendende Stellungnahme der Kommission nach Klageerhebung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Be Smart Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Satta, G. Roberti, A. Romano und I. Perego)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Blanck und F. Tomat)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, zu der von der Klägerin am 15. Oktober 2014 eingelegten Beschwerde über vermeintliche staatliche Beihilfemaßnahmen der Italienischen Republik zugunsten des Interuniversitären Konsortiums Cineca Stellung zu nehmen
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie jene, die der Be Smart Srl entstanden sind.
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1 ABl. C 79 vom 8.3.2021.