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Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juli 2007 von Maddalena Lebedef-Caponi gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 25. April 2007 in der Rechtssache F-71/06, Lebedef-Caponi/Kommission

(Rechtssache T-233/07 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Maddalena Lebedef-Caponi (Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 25. April 2007 in der Rechtssache F-71/06 aufzuheben;

ihren im ersten Rechtszug gestellten Klageanträgen stattzugeben und folglich die Klage in der Rechtssache F-71/06 für zulässig und begründet zu erklären;

hilfsweise, den Rechtsstreit an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

über die Gebühren, Kosten und Honorare zu entscheiden und sie der Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin begehrt die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst, mit dem ihre Klage auf Aufhebung ihrer Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 abgewiesen wurde.

Als Rechtsmittelgrund macht sie geltend, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst Fehler bei der Auslegung und der Würdigung des Sachverhalts begangen habe, die dazu geführt hätten, dass es die in der streitigen Beurteilung der beruflichen Entwicklung gegenüber der Klägerin geltend gemachten Beanstandungen für gerechtfertigt gehalten habe.

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