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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. November 2006 - Lavagnoli/Kommission

(Rechtssache T-422/04)1

(Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 - Ablehnung der Beförderung - Vergabe von Beförderungspunkten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Luciano Lavagnoli (Berchem, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und H. Krämer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Liste der im Beförderungsjahr 2003 beförderten Beamten insoweit, als der Name des Klägers nicht auf dieser Liste steht, sowie der diese Entscheidung vorbereitenden Handlungen und, hilfsweise, der Entscheidung über die Vergabe von Beförderungspunkten für dieses Beförderungsjahr an den Kläger.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 45 vom 19.2.2005.